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Miriam Gruss

FDP setzt sich mit Forderungen durch

BERLIN, den 27.05.2009- Zu der beschlossenen Verschiebung des Kinderschutzgesetzes in die nächste Legislaturperiode erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Miriam GRUSS:

Es ist richtig, dass der vorliegende Gesetzesentwurf so nicht verabschiedet wird. Die von der FDP geforderte Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat deutlich gezeigt, dass der nun von der Regierung zurückgezogene Entwurf unzureichend war.

Das Thema Kindesmisshandlungen darf jedoch nicht von der Tagesordnung verschwinden. Wichtige Punkte müssen nun unbedingt in den neuen Gesetzesentwurf aufgenommen werden. So gehören beispielsweise präventive Maßnahmen unbedingt in das Gesetz. Gerade niedrigschwellige und gut angenommene Angebote, wie z. B. die Betreuung durch Familienhebammen, dürfen nicht vereinzelt, sondern müssen flächendeckend etabliert werden. Auch der Betreuung vor der Geburt muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden: So können früh vertrauensvolle Beziehungen zu Mutter und Vater aufgebaut werden, ohne Familien zu stigmatisieren. Zudem müssen die Jugendämter personell und finanziell besser ausgestattet werden.