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KOPP: BGH-Urteil deckt Wettbewerbsdefizite im Gasmarkt auf

BERLIN, den 15.07.2009 - Zum BGH-Urteil, wonach Klauseln in Verträgen der Energieversorger unwirksam sind, wenn sie nur das Recht zur Anhebung der Preise enthalten, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Bezugskosten, erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:

Das heutige BGH-Urteil begrüße ich ausdrücklich. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei der bestehenden Öl-Gas-Preisbindung die Preise für Gas bei geänderten Bezugskosten nicht nur steigen, sondern auch sinken können und müssen. Energieversorger, die sich nicht so verhalten, schädigen das Image der gesamten Branche und dürfen sich nicht beschweren, wenn sie immer wieder Missbrauchsverfahren der Kartellbehörden ausgesetzt sind.

Die Versuche von Gasanbietern, sich dieser Selbstverständlichkeit immer wieder zu entziehen, ist ein Ausdruck vom Versagen des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt. Die Politik muss dafür sorgen, dass hier endlich echter Wettbewerb Einzug hält.