LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Adoptionsrecht: deutliche Signale aus Karlsruhe
BERLIN, den 25.08.2009 - Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, eine Richtervorlage zur Stiefkindadoption bei Lebenspartnern für unzulässig zu erklären, erklärt die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt das Recht von Homosexuellen in Lebenspartnerschaften, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren.
Die FDP fordert die Union und besonders die CSU auf, die gesellschaftlichen Realitäten endlich anzuerkennen und ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wichtig für die aktuelle Diskussion über ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Die FDP hat immer darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Adoptionsrecht Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft ist. Der Wandel im Rechtsverständnis von Elternschaft, auf den das Bundesverfassungsgericht hinweist, zeigt sich daran, dass Kinder, die mit zwei Bezugspersonen aufwachsen, die dem gleichen Geschlecht angehören, in Deutschland heute keine Seltenheit mehr ist.
Das Bundesverfassungsgericht weist das Gericht ausdrücklich auf einen Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft hin, der auf die Interpretation von Art. 6 GG Einfluss haben kann. Darüber hinaus macht das Bundesverfassungsgericht darauf aufmerksam, dass für die Vermittlung des Elternrechts neben der biologischen Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatebeständen Bedeutung beigemessen werden kann. Die Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt, so das höchste deutsche Gericht.
