LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Namensrecht: Kein verfassungswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
BERLIN, den 05.05.2009 - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Dreifachnamen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die gesetzliche Regelung aus meiner Amtszeit als Bundesjustizministerin. Die notwendige Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht auf der einen Seite und Praktikabilität auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheitsentscheidung zu dem gleichen Ergebnis kommen lassen wie damals die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Eine Begrenzung der Verwendung von Doppelnamen ist eben kein verfassungswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Die Regelung lässt ausreichend Spielraum und verhindert gleichzeitig lange, unpraktikable Namensketten. Dass der Gesetzgeber mit seiner namensrechtlichen Konzeption richtig lag, zeigt auch die Praxis. Fälle, in denen es zu Beanstandungen kommt, muss man mit der Lupe suchen. Dem Bedürfnis, der eigenen Identität Ausdruck zu verleihen, wird auch dadurch Rechnung getragen, dass im Fall der Wahl des Doppelnamens eines Ehegatten zum Ehenamen für den anderen Ehegatten die Möglichkeit besteht, im Geschäftsverkehr mit seinem bisher geführten Namen weiter zu firmieren.
