BERLIN, den 14.05.2006 - Schon jetzt ist eine unkomplizierte Scheidung bei beiderseitigem Einvernehmen der Eheleute möglich, selbst wenn Kinder in der Verbindung geboren wurden. Die bestehende Ver- pflichtung, wenigstens einen Anwalt für die Scheidung heranzuziehen wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um ein Mindestmaß an fachlicher Beratung in einem so komplexen Lebenssachver- halt, wie einer Ehescheidung, zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dem Schutz der Frau, die als die wirtschaftlich häufig schwächere Seite eine klare Information über ihre Rechte braucht. Notare sind nicht per se Experten im Familienrecht. Die Justizministerin bietet lediglich eine Scheinlösung, mit der sie keine Reform gestalten kann. Sie sollte sich um inhaltliche Aspekte kümmern, beispielsweise im Unterhaltsrecht. Hier ist eine Reform gerade im Interesse der unterhaltsberechtigten Kinder überfällig !