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Dyckmans zum Urteil zum Lissabonner Vertrag

DYCKMANS / LINK: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rolle des Parlaments in EU-Angelegenheiten
BERLIN, den 30. 06. 2009 - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag erklären die Verfahrensbeteiligten der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS und Michael LINK:

Das Bundesverfassungsgericht hat Parlament und Demokratie den Rücken gestärkt. Karlsruhe hat festgestellt, dass der Vertrag von Lissabon grundgesetzkonform ist, solange der Deutsche Bundestag als gewählte Vertretung des Deutschen Volkes bei allen Fragen der Europäischen Integration aktiv beteiligt ist. Die Kläger sind mit ihrem Anliegen gescheitert.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat während des gesamten Ratifizierungsverfahrens betont, dass der Bundestag in der Europapolitik eine aktivere Rolle spielen muss. Die FDP begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht insbesondere in den Bereichen der Vertragsänderung, des Strafrechts, des Steuer- und Sozialrechts Bundestag und Bundesrat als den zentralen Ort der Entscheidung über weitere Integrationsschritte ansieht. Die FDP wird sich intensiv an der Erarbeitung des vom Bundesverfassungsgericht geforderten neuen Begleitgesetzes beteiligen. Unser Ziel bleibt ein baldiges Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon.

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