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LENKE: Eigenheimzulagen-Urteil stärkt Arbeitslosengeld-II beziehende Familien

BERLIN, den 29.04.2005 - Zum Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen, dass die Eigenheimzulage nicht als Einkommen gerechnet und somit nicht vom Arbeitslosengeld II (ALG-II) abgezogen werden darf und der bundesweiten Diskussion darüber, erklärt die Vorsitzende der Bundesvereinigung Liberale Frauen, Ina LENKE:

Ich begrüße das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen ausdrücklich. Es hat Indizcharakter für die übrigen Bundesländer. Das Gericht begründet klipp und klar, warum die Eigenheimzulage kein Einkommen darstellt, sondern eine zweckgebundene Einnahme ist, die die wirtschaftliche Lage des Empfängers nicht so stark verbessert, dass das ALG-II entsprechend gekürzt werden müsste. Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin ist deshalb jetzt gefordert, umgehend Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und die Anrechnung der Eigenheimzulage als Einkommen rückgängig zu machen.
Betroffene Bedarfsgemeinschaften sollten sich jetzt umgehend schriftlich an ihre zuständige Arbeitsagentur bzw. ihren Landkreis wenden, um vor dem Hintergrund des Urteils den ALG-II-Bescheid überprüfen zu lassen.
Das Urteil hilft vor allem Familien mit Kindern. Durch die bisherige Anrechnung der Eigenheimzulage sind viele von ihnen in eine prekäre finanzielle Lage geraten: Sie können die Kredite für ihr im Vertrauen auf die Eigenheimförderung gebautes oder gekauftes Wohneigentum nicht mehr abzahlen, weil durch das gekürzte ALG-II kaum noch Geld zum täglichen Lebensunterhalt übrig bleibt. In vielen Fällen bliebe nur noch der Verkauf oder die Versteigerung des Eigenheims.
Das Landessozialgericht hat festgestellt, dass die Anrechnung der Eigenheimzulage auf das ALG-II klar der Intention der Eigenheimförderung widerspricht: Die Eigenheimzulage ist ausdrücklich so gestaltet, dass gerade auch die Bezieher kleinerer Einkommen in den Genuss der Förderung kommen. Durch die Anrechnung auf das ALG-II würden Sozialhilfeempfänger de facto vom Bezug der Eigenheimzulage ausgenommen.
Bereits bei der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 13.4.2005 und mit Schreiben vom 19.4.2005 habe ich den zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Rezzo Schlauch, auf diesen Missstand hingewiesen und Lösungsvorschläge gefordert. Die Bundesregierung ist untätig geblieben. Mit einer detaillierten Anfrage an die Bundesregierung will die FDP-Bundestagsfraktion den Druck auf die Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, weiter erhöhen.