PILTZ: Unternehmen müssen offenlegen, wer Kundendaten verarbeitet
BERLIN, den 13.12.2008 - Zum Datenskandal bei der Berliner Landesbank erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen die Datensicherheit groß schreiben. Der zum Teil schon grob fahrlässige Umgang mit höchst sensiblen Daten muss aufs schärfste verfolgt werden. Künftig sollten Unternehmen offenlegen, wenn sie die Verarbeitung sensibler Daten auf andere, externe Unternehmen übertragen. Es kann nicht sein, dass der Kunde darauf vertraut, dass seine Daten bei der Bank quasi im „Tresor“ liegen, während tatsächlich alle möglichen Dritten Einblick in seine Kontodaten, Überweisungen, Kredite und sogar Geheimnummern erhalten.
Der neueste Skandal zeigt, dass Datenskandale nicht ein Problem der Call-Center-Branche sind, sondern aller Wirtschaftsbereiche. Die Banken, die schon beim Datenskandal um unberechtigte Lastschriftabbuchungen betroffen waren, sind jetzt in der Pflicht. Sie müssen umfassend aufklären und alle betroffenen Personen umgehend informieren. Für unberechtigte Abbuchungen dürfen die Kunden nicht in die Haftung genommen werden. Dies muss insbesondere für die Nutzung der ebenfalls betroffenen PINs gelten. Der Skandal zeigt, dass die Banken nicht mehr wie bisher die Haftung den Kunden aufbürden dürfen, wenn PINs missbräuchlich verwendet wurden – denn die PINs sind bei den Banken offenbar nicht sicher.
Neue Gesetze, wie die am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, können nur Bausteine sein. Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Datenschutzes muss verdeutlicht werden. Daher gehört der Datenschutz ins Grundgesetz. (Foto Frank Ossenbrink)
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