Piltz zur Einigung über Gesetz

PILTZ: Einigung zum BKA-Gesetz ist schallende Ohrfeige für die Grundrechte

BERLIN, den 03.12.2008 - . Zur Einigung zwischen Union und SPD zum BKA-Gesetz und der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Der Berg hat gekreißt und nicht einmal ein Mäuschen geboren. Die Einigung von Union und SPD zum BKA-Gesetz ist eine schallende Ohrfeige für die Grundrechte. Die Grundrechte sind wieder einmal dem parteitaktischen Geschachere der so genannten Großen Koalition zum Opfer gefallen.

Künftig darf das BKA in Patientenakten herumschnüffeln und Ärzte müssen Auskunft über höchst sensible Gesundheitsdaten ihrer Patienten geben. Journalisten können Informanten keine Vertraulichkeit mehr zusichern. Die Polizei hört mit, liest E-Mails und zapft Telefone in den Redaktionen an. Die Pressefreiheit wird in unerträglichem Maße ausgehöhlt. Einigkeit besteht in der so genannten Großen Koalition nur noch bei der Einschränkung der Grundrechte.

Der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung steht nach dem BKA-Gesetz nur noch auf dem Papier, auf dem das Verfassungsgericht seine Urteile schreibt. Über den eigentlichen Dammbruch wurde nicht einmal verhandelt, dass nämlich das BKA künftig Daten auch dann erheben darf, wenn schon vorher bekannt ist, dass der Kernbereich verletzt wird. Dass nun zusätzlich zu zwei Beamten des BKA und dem Datenschutzbeauftragten des BKA noch eine weitere Person, wenn diese auch ein Richter ist, die Daten erst einmal auswertet, kann nicht einmal bei wohlwollender Auslegung als Fortschritt für die Grundrechte angesehen werden. Immer noch sehen drei Beamte der Ermittlungsbehörde die privatesten Daten, immer noch wird die Menschenwürde ausgerechnet von denen verletzt, die am wenigsten objektiv sind.

Spähangriff, Richterbänder, Quellen-TKÜ, ein insgesamt mangelhafter Kernbereichsschutz, die unkontrollierte Übermittlung von Daten an in- und ausländische Behörden, die Nutzung von Daten aus der Online-Durchsuchung im Strafverfahren schon bei einem Diebstahl - all diese Punkte sind nicht einmal angesprochen worden. Sie sind nur eine kleine Auswahl der verfassungsrechtlich bedenklichen Regelungen im BKA-Gesetz. Das letzte Wort wird wieder einmal Karlsruhe haben müssen, weil SPD und Union im Deutschen Bundestag ebenso wenig wie im Bundesrat ihrer Verantwortung vor der Verfassung nicht nachkommen.


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